Allgemeine Geschäftsbedingungen der Finca Son Pages
Vorbemerkung
Eine vom Gast veranlasste und von der Finca angenommene Buchung begründet ein Vertragsverhältnis, den so genannten Beherbergungsvertrag.
I. Geltungsbereich
- Vertragspartner ist die Tierra Buena Llevant S.L., Carrer Josep M. Llompart, 12, 07500 Manacor, Illes Balears, Spanien (Tierra Buena)
- Beherbergungsort ist die Finca Son Pages, Poligono 22, Parcela 259 und Parcela 544, 07689 S‘Espinagar, Mallorca
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Häuser oder einzelner Apartments sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Tierra Buena.
- Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss, -Partner, - Haftung; Verjährung
- Der Vertrag kommt durch die E-Mail Buchungsbestätigung durch die Tierra Buena zustande.
- Vertragspartner sind die Tierra Buena und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er der Tierra Buena gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag, sofern der Tierra Buena eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
- Tierra Buena haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit ihrer selbst oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet die Tierra Buena nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn einer der in dieser Ziffer aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt. Im Fall der leicht fahrlässigen Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten haftet die Tierra Buena gegenüber Unternehmern nicht. Gegenüber Verbrauchern beschränkt sich die Haftung in diesen Fällen auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
- Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes sechs Monate, soweit nicht die Tierra Buena wegen Vorsatz haftet oder zwingende unabdingbare gesetzliche Verjährungsvorschriften bestehen.
- Diese Haftungsbeschränkung gilt zugunsten der Tierra Buena auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
- Die Tierra Buena ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Häuser bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
- In jedem Haus dürfen maximal 12 Personen übernachten. Bei Verstößen wird der Beherbergungsvertrag nichtig bzw. entsprechende Gebühren berechnet.
- Bei Verstößen gegen diese Regelung behält sich die Tierra Buena vor, einen Aufschlag auf den Übernachtungspreis nachzuberechnen.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
- Rechnungen der Tierra Buena ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Tierra Buena ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Tierra Buena berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
- Tierra Buena ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
- Der Gast kann gegenüber Forderungen der Tierra Buena nur mit rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.
IV. Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung)
Dem Gast wird das Recht eingeräumt, den Vertrag unter Beachtung nachfolgender Stornobedingungen zu kündigen:
a) Bei einem Rücktritt bis 90. Tag vor Belegungsbeginn 30% des Gesamtpreises
b) Bei einem Rücktritt vom 89. Tag bis 60. Tag vor Belegungsbeginn 50% des Gesamtpreises
c) Bei einem Rücktritt vom 59. Tag bis zum 30. Tag vor Belegungsbeginn 75% des Gesamtpreises
d) Bei einem Rücktritt vom 29. Tag bis zum Tag vor Belegungsbeginn oder bei Nichtanreise ohne Rücktrittserklärung 90% des Gesamtpreises.
Stornierungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
V. Rücktritt der Tierra Buena S.L.
- Sollte einem Gast nach entsprechender Buchungsanfrage ein befristetes Rücktrittsrecht (Vormerkung einer Finca) eingeräumt sein, ist die Tierra Buena in diesem Zeitraum berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem vertraglich gebuchten Objekt vorliegen.
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Tierra Buena S.L. gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Tierra Buena S.L. ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Die Tierra Buena S.L. hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts in Kenntnis zu setzen.
- Bei berechtigtem Rücktritt der Tierra Buena S.L. entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
VI. Apartmentbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
- Vorbehaltlich gesonderter Vereinbarungen ist der Bezug der Häuser nicht vor 16.00 Uhr des Anreisetages möglich.
- Für während der Mietzeit entstandene Schäden oder Fehlbestände beim Inventar und Mobiliar wird der Gast ohne Verschuldensnachweis haftbar gemacht.
VII. Haftung der Tierra Buena S.L.
Die Tierra Buena haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen der Tierra Buena auftreten, wird die Tierra Buena bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Die Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen, des Swimmingpool, des Gartens (mit Sport- und Spielgeräten) erfolgt auf eigene Gefahr.
VIII. Sonstiges
Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Tierra Buena S.L. ausnahmsweise und gegen Berechnung eines Zuschlages mitgebracht werden.
IX. Schlussbestimmungen
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Aufenthaltsaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist Manacor, Spanien
- Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien Manacor als ausschließlichen Gerichtsstand. Es gilt das spanische Recht.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Aufenthaltsaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle einer unwirksamen Klausel tritt automatisch eine, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien am nächsten kommt.
Der Vertrag wird wirksam mit Überweisung der Anzahlung.
Datum: 01.01.2012